Datenschutz-Informationsblatt zum Widget
Stand: August 2026
Kurzfassung: Für den Einsatz von ZuGenGo ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich. Das Widget überträgt keine Daten an den Anbieter oder an Dritte. Ein Einwilligungsbanner ist für ZuGenGo nicht notwendig.
1. Worum es geht
ZuGenGo ist ein Bedienhilfsmittel, das Besucherinnen und Besuchern Ihrer Website erlaubt, deren Darstellung an ihre Bedürfnisse anzupassen: Schriftgröße, Textabstände, Kontrast, Bewegung, Mauszeiger, Lesehilfen, Tastaturbedienung und Vorlesen.
Sie erhalten das Widget als Datei und legen es auf Ihrem eigenen Webserver ab. Es wird von dort ausgeliefert, nicht von Servern des Anbieters.
2. Warum kein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist dann erforderlich, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Das setzt voraus, dass Daten zu diesem Dienstleister gelangen oder ihm zugänglich sind. Beides ist hier nicht der Fall:
- Die Datei liegt auf Ihrem Server. Beim Laden entsteht keine Verbindung zum Anbieter.
- Das Widget stellt zur Laufzeit keine Netzwerkverbindung her – weder zum Anbieter noch zu Dritten.
- Der Anbieter erhält keine Nutzungsdaten, keine Protokolle und keinen Zugriff auf Daten Ihrer Besucher.
Der Anbieter ist damit Softwarelieferant, nicht Auftragsverarbeiter.
3. Was im Browser Ihrer Besucher passiert
| Vorgang | Bewertung |
|---|---|
| Speicherung der gewählten Einstellungen | Ein einziger lokaler Eintrag mit der Bezeichnung zugengo-prefs. Enthält ausschließlich die gewählten Werte – keine Kennungen, keine Zufallsnummern, keine Zeitstempel. Stehen alle Werte auf der Voreinstellung, wird der Eintrag gelöscht. |
| Cookies | Keine. |
| Übertragung an Dritte | Keine. Es werden auch keine Schriften oder Bilder nachgeladen. |
| Reichweiten- oder Fehlermessung | Findet nicht statt. |
| Vorlesefunktion | Nutzt die im Browser des Besuchers eingebaute Sprachausgabe. Seiteninhalte werden nicht an einen Sprachdienst übertragen. |
| Lizenzprüfung | Der Schlüssel wird nur auf seine Form geprüft. Kein Abgleich mit einem Server. |
4. Zur Frage der Einwilligung
Die Speicherung im Endgerät dient ausschließlich der Funktion, die der Besucher selbst angefordert hat, indem er eine Einstellung vornimmt. Sie ist damit für die vom Nutzer ausdrücklich gewünschte Leistung unbedingt erforderlich. Eine Einwilligung nach § 165 Abs. 3 TKG (Österreich) beziehungsweise § 25 TDDDG (Deutschland) ist dafür nach herrschender Auffassung nicht einzuholen.
Solange kein Wert verändert wurde, wird überhaupt nichts gespeichert.
5. Textbaustein für Ihre Datenschutzerklärung
Sie können den folgenden Absatz wörtlich übernehmen:
Bedienhilfen. Diese Website verwendet ZuGenGo, ein Werkzeug, mit dem Sie die Darstellung an Ihre Bedürfnisse anpassen können – etwa Schriftgröße, Kontrast oder Vorlesen. Das Werkzeug wird von unserem eigenen Server geladen und stellt keine Verbindung zu Dritten her. Es setzt keine Cookies. Ihre gewählten Einstellungen werden ausschließlich in Ihrem Browser gespeichert, unter dem Eintrag „zugengo-prefs“, und enthalten keine Angaben, anhand derer Sie wiedererkannt werden könnten. Sie können sie jederzeit über das Bedienfeld zurücksetzen oder in den Einstellungen Ihres Browsers löschen.
6. Was ZuGenGo nicht leistet
Der Vollständigkeit halber, weil es für Ihre eigene Bewertung von Bedeutung sein kann: ZuGenGo macht eine Website nicht barrierefrei im rechtlichen Sinn. Es prüft die Website nicht und stellt kein Zertifikat aus. Barrieren, die im Quelltext liegen – fehlende Bildbeschreibungen, unsaubere Überschriftengliederung, unbeschriftete Formularfelder, fehlende Untertitel –, bleiben Aufgabe der Website selbst.
Die vollständige Übersicht „Was ZuGenGo leistet – und was nicht" liegt dem Produkt bei.
Anbieter
Konrad Jaritz, Rosenweg 8a/6, 9535 Schiefling am Wörthersee, Österreich
info@zugengo.eu · GISA-Zahl 39976734
Dieses Informationsblatt beschreibt den technischen Sachverhalt und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.